Die Anmeldungen zu den Sommer-Prüfungen 2024 sind bis spätestens
4. März 2024 für alle Berufe, Ausnahme 6. März 2024 für die Tischler
bei der Kreishandwerkerschaft einzureichen.
Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO).
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Ausbilders zu erfolgen.
Zu den Sommer-Prüfungen 2024 sind anzumelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungszeit bis 31. Oktober 2024
endet
- Wiederholer
- Lehrlinge, die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes
Antragsverfahren beachten:
Schlusstermin für die Antragsstellung: 1. März 2024
- Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen.
Anmeldungen, die nach dem 4. März 2024 bzw. 6. März 2024 (Tischler) eingehen, können nicht berücksichtigt werden!
Für die Durchführung der Sommer-Prüfung 2024 wird der 31. Juli 2024 als Schlusstermin festgesetzt.
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